Mutwilliger Fehlalarm
( Bitte melden Sie sich an, um den Einsatzort auf einer Karte zu sehen. )
|
eingesetzte Kräfte
|
Einsatzbericht
Am Abend des 31.07.2014 wurden die Ortsfeuerwehren Wiesens und Aurich in den Kippweg in Wiesens gerufen. Ein Anrufer meldete eine unklare Rauchentwicklung.
Beide Ortsfeuerwehren trafen kurze Zeit später an der vermeintlichen Unglücksstelle ein. Mit insgesamt drei Fahrzeugen wurde mehrere Straßen um den Kippweg abgefahren - mit dem Ergebnis, dass es sich hier um einen Täuschungsanruf gehandelt haben muss.
Wenn Hilfskräfte zu Unrecht gerufen werden, können sie bei einem gleichzeitgen "echten" Notfall an einer anderen Stelle des Stadtgebietes nicht mehr oder nur verzögert Hilfe leisten. Dadurch können sich die Schadensausmaße erheblich vergrößern.
Im § 145 StGB steht dazu:
Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
