Blaulicht, was tun?

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit.
Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt.
Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:

1. um Menschenleben zu retten
2. um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
3. um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
4. um flüchtige Personen zu verfolgen
5. um bedeutende Sachwerte zu erhalten


Hier finden Sie das Merkblatt der Verkehrswacht

Kontakt

Feuerwehr Aurich

Ortsfeuerwehr Aurich
Fockenbollwerkstraße 45
26603 Aurich
04941 / 61011
(bei Übungsdiensten)

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